Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

I.  Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung bei der zeitweiligen und entgeltlichen Überlassung der Villa Quinta Zauia zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen und Lieferungen, inklusive allfälliger Vorleistungen zu Gunsten des Beherbergungsgastes.

II. Allfällige Geschäftsbedingungen des Gastes finden nicht Anwendung, unter Vorbehalt einer vorher schriftlich vereinbarten anderslautenden Abrede. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Gast im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist sowohl der Endverbraucher, wie auch der gewerblich tätige Unternehmer. Der Gast erkennt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Version der AGB an.

 

2. Vertragspartner

Vertragspartner ist die Quinta Zauia LDA, (nachfolgend „Quinta “ genannt) und der Besteller/Kunde – im Folgenden „Gast“ genannt.

 

3. Entstehung des Vertragsverhältnisses

Das Vertragsverhältnis kommt mit Versand der Bestätigung an den Gast zustande. Änderungen oder Stornierungen können nur noch im Rahmen dieser AGB erfolgen.

Hat ein Dritter für den Gast gehandelt, haftet der Gast der Quinta gegenüber zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen, die aus oder im Zusammenhang mit dem Hotelaufenthalt entstehen.

 

4. Preise

I. Preise für Zimmer und anderen Dienstleistungen in der Quinta sind ausschliesslich in Euro und inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach Portugiesischen Recht angegeben.

II. Sollte der Gast Dienstleistungen wünschen, die nicht vom der Quinta angeboten werden, tritt die Quinta als Vermittler auf. Diese Dienstleistungen werden separat berechnet, und die Verträge für diese Leistungen werden nicht mit der Quinta abgeschlossen.

 

5. Garantie, Rechnungsstellung, Vorauszahlung

I. Jede Buchung muss mittels einer gültigen Kreditkarte garantiert werden.

II. Bei einer allfälligen Vorauszahlung sind 100% des Totalbetrages innerhalb der in der Bestätigung vermerkten Frist (in der Regel 7 Tage vor Anreise) zu begleichen.

III.  Eine allfällig vereinbarte Vorauszahlung muss vor Abreise des Gastes eingetroffen sein. Andernfalls wird der Gast bei Abreise belastet. Vorauszahlungen sind Mehrwertsteuerpflichtig.

 

6. An- und Abreise

I. Die Quinta ist ab 15.00 Uhr bezugsbereit und am Abreisetag vor 11.00 Uhr zu verlassen. An „Wechseltagen“, an denen sich die Ankunft neuer und die Abreise abreisender Gäste überschneiden, insbesondere bei grossen Gruppen, können die erforderliche Reinigung und die ordnungsgemäße Vorbereitung der Zimmer zu Verzögerungen bei der Verfügbarkeit führen.

II. An- oder Abreisen ausserhalb des erwähnten Zeitraumes sind nur bei Verfügbarkeit und vorgängiger Kontaktaufnahme mit unserer Reservation bzw. unserem Empfang möglich und werden dementsprechend verrechnet.

III.  Je nach Buchungssituation kann eine späte Abreise bis 15.00 Uhr kostenlos, bis 18.00 Uhr zum halben Zimmerpreis und danach zum vollen Zimmerpreis gewährt werden.

IV. Wünscht ein Gast, das Zimmer garantiert vor 15.00 Uhr beziehen zu können, ist zusätzlich die vorangehende Nacht zum vollen Preis zu buchen.

 

7. Nutzung und Rückgabe der Quinta

I. Die Nutzung der Quinta und der Gebrauch der zur Verfügung gestellten Gegenstände, Geräte und Einrichtungen dürfen ausschliesslich in der dafür vorgesehenen Nutzung erfolgen. Schäden und körperliche Verletzungen aufgrund missbräuchlicher Anwendung von zur Verfügung gestellten Gegenstände, Geräte und Einrichtungen werden von der Quinta abgelehnt. Als missbräuchlich wird auch anerkannt, wenn mehr Personen als vorgesehen oder angemeldet das oder die gemietete Quinta nutzen.

II. Schäden, welche durch den Gast vorsätzlich oder fahrlässig verursacht werden, können durch die Quinta in Rechnung gestellt werden.

 

8. Zwischen- und Schlussabrechnung

Während des Aufenthaltes erhält der Kunde auf Wunsch wöchentlich eine Zwischenrechnung über die bis dahin erbrachten Leistungen.

Die Schlussabrechnung ist spätestens bei der Abreise zahlbar.

 

9. Stornierungsbedingungen

I. Eine Annullierung muss uns spätestens 7 Tage vor dem Anreisedatum erreichen.

II. Für eine allfällige Annullierung nach Ablauf der oben erwähnten Frist oder No-Show werden Stornierungsgebühren in Rechnung gestellt.

III.  Während gewissen Zeiträumen kann eine längere Stornierungsfrist vereinbart werden, die in der Reservierung entsprechend vermerkt wird.

 

10. Rücktritt der Quinta

I. Wird eine vereinbarte oder gemäss Punkt 5 verlangte Vorauszahlung oder anderweitige Zahlungssicherstellung auch nach Verstreichen einer vom der Villa gesetzten angemessen kurzen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Villa zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

II. Ferner ist die Quinta berechtigt, dann vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, wenn die Aufnahme, die Weiterführung oder die vollständige Erfüllung des Vertragsverhältnisses der Quinta nicht oder nicht mehr zumutbar ist, u.a. aber immer dann, wenn

-  höhere Gewalt/andere von der Quinta nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unzumutbar erscheinen lassen (Force Majeur),

-  die Quinta unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (z. B. in der Person des Gastes oder des Zweckes) gebucht wurden,

-  die Quinta begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung der Quinta den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der anderen Gäste und/oder der Quinta gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Quinta zuzurechnen ist.

III.  In den genannten Fällen ist die Quinta zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt und es entsteht keinerlei Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Allfällig vom Gast geleisteten Anzahlungen bzw. Zahlungssicherstellungen fallen bzw. stehen der Quinta nach Massgabe der in Punkt 11 festgelegten Bestimmungen zu.

 

11. Haftung der Quinta

I. Die Quinta haftet dem Gast grundsätzlich nur für Letzterem willentlich oder grobfahrlässig zugefügtem Schaden, der als direkte Folge einer Nicht- oder erheblichen Schlechterfüllung der von der Quinta übernommenen Vertragspflichten eingetreten ist. Die Schadenersatzsumme wird in jedem Falle auf maximal der vom Gast gebuchten oder bei der Abreise tatsächlich bezahlten Aufenthaltsentschädigung (ohne MwSt. und Barbezüge) beschränkt.

II. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Quinta auftreten, wird die Quinta bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Dem Gast trifft die Obliegenheit, alles ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden so gering wie möglich zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schäden der Quinta unverzüglich mitzuteilen.

III.  Die Quinta haftet bei Verlust oder Beschädigung eingebrachter Gegenstände ebenso nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Soweit die Quinta für Dritte gesetzlich einzustehen hat, haftet es ebenso nur, wenn ein grobes Verschulden der Drittperson vorliegt, ausgeschlossen ist die Haftung der Quinta falls der Dritte den Schaden vorsätzlich verursacht hat.

IV. Die Haftung der Quinta wird ausdrücklich insbesondere auch für Dritt- und Reflexschaden betragsmässig auf die Leistungen der Quinta-Haftpflicht-Versicherung begrenzt. Eine darüberhinausgehende Haftung wird ausdrücklich abbedungen. Eine Haftung für Wertsachen und Bargeld besteht nicht. Die Quinta haftet nicht für Schäden, die in Folge höherer Gewalt entstehen.

V. Allfällige Haftungsansprüche verwirken ersatzlos, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der Quinta schriftlich Anzeige erstattet.

VI. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung von abgestellten oder rangierten Kraftfahrzeugen des Gastes und deren Inhalten auf dem Quinta-Grundstück haftet die Quinta nicht, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

VII.  Nachrichten, Post und Warensendungen für den Gast werden mit Sorgfalt behandelt. Die Quinta übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, die nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen wie auch Dritt- oder Reflexschaden, sind ausgeschlossen.

VIII.  Alle Ansprüche gegen die Quinta verjähren grundsätzlich sechs Monate nach der Abreise, sofern die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen keine längeren Fristen vorschreiben.

 

12. Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten des Gastes durch die Quinta wird in der Datenschutzerklärung erläutert. Diese ist ein integraler Bestandteil dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Datenschutzerklärung kann hier eingesehen werden.

 

13. Abtretung

Die Quinta behält sich das Recht vor, etwaige Ansprüche gegen den Gast aus diesem Vertrag, einschliesslich Teilraten, Verzugszinsen und Mahngebühren, an Dritte abzutreten oder zu verpfänden.

 

14. Schlussbestimmungen, Gerichtstand, anwendbares Recht und Zustellungsadresse

I.  Einseitige Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Gast sind auch in schriftlicher Form unwirksam. Von Zeit zu Zeit können an diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Änderungen vorgenommen werden. Die aktuell gültige Version ist auf unserer Website unter www.quintazauia.com/agbs abrufbar. Die geänderte Version tritt mit Publikation auf der Website in Kraft.

II.  Erfüllungs- und Zahlungsort ist Odiaxere, Portugal.

III.  Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für die zeitweilige und entgeltliche Überlassung der Quinta zur Beherbergung unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, unverzüglich die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht wirtschaftlich am nächsten kommt.

IV. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Portimao, Portugal. Anwendbares Recht ist ausschliesslich das Portugiesische Recht unter Ausschluss des Kollisionsrecht. Der vertraglich vereinbarte Gerichtstand findet auch für allfällige vorprozessuale einstweilige Massnahmen Anwendung.

V.  Die im Ausland wohnenden Gäste, bzw. Gäste ohne festen Wohnsitz, bzw. mit unbekanntem Wohnsitz, erklären hiermit, sich der Zwangsvollstreckung in Portugal unterstellen zu wollen, und wählen zu Gunsten der Quinta Zauia LDA und als Spezialdomizil für die Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Beherbergungsvertrag Portimao.

VI.  Der im Ausland wohnhafte Gast sowie der Gast ohne festen Wohnsitz oder mit unbekanntem Wohnsitz ist einverstanden, dass allfällige für ihn bestimmte Gerichts- und/oder Vollstreckungsdokumente der Portimao Gerichts- oder Vollstreckungsbehörden, inklusive Verfügungen und Entscheidungen, mit rechtsverbindlicher Wirkung an die Quinta-Adresse zugestellt werden können.

Quinta Zauia LDA / August 2026